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Landesrundfunkgesetz
Landesrundfunkgesetz ist der traditionelle Sammelbegriff für jene Landesgesetze, Mehr-Länder-Staatsverträge und das Bundesgesetz, mit denen seit 1948 die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der ARD und das ZDF etabliert worden sind. Sie regeln im Normalfall alle grundlegenden Strukturfragen wie Aufgabe der Anstalt, Rechtsform, Sendegebiet, Sitz und regionale Gliederung, Programmauftrag und -grundsätze, Zusammensetzung, Amtszeit und Aufgaben der Organe (Rundfunkrat, Verwaltungsrat, Intendant), Wirtschaftsführung und Finanzordnung, Rechtsaufsicht, in jüngerer Zeit auch Fragen wie Jugend- und Datenschutz, Archivierung oder Herausgabe von Druckwerken.
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