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Landrecht (Schweden)



Magnus Erikssons Landrecht (Magnus Erikssons landslag) ist Schwedens erste Gesetzessammlung, die im ganzen Reich Gültigkeit hatte. Es trat in den 1350er Jahren in Kraft, wurde 1442 unter König Christoph von Bayern revidiert (Kristoffers landslag) und erst 1736 durch das Reichsgesetzbuch Rikslagsbok ersetzt.



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