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Leges Barbarorum
Leges Barbarorum (Barbarengesetze, sinngemäß Gesetze der Fremden oder Gesetze der Ungebildeten) sind ein nicht mehr verwendeter Sammelbegriff für die germanischen Rechtsaufzeichnungen des frühen Mittelalters. Nach Beginn der Rezeption des gelehrten römischen Rechts in Europa im 13.
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