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Ladeschein
Ein Ladeschein ist die üblicherweise in der Binnenschifffahrt verwendete Form einer Frachturkunde, in der sich der Frachtführer verpflichtet, das Frachtgut an denjenigen auszugeben, der den Ladeschein zurückgibt. Der Ladeschein kann durch Indossament übertragen werden, gehört also (wie das Konnossement) zu den "gekorenen Inhaberpapieren".
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