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Laienrichter



Ein Laienrichter ist ein ehrenamtlicher Richter, welcher als Vertreter des Volkes neben dem Berufsrichter „das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht“ ausübt (§ 30 StPO). Laienrichter sind beispielsweise im Strafprozess die Schöffen.



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