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Landschaftsdirektor
Ein Landschaftsdirektor ist der beamtete Verwaltungschef (eine Art „Ministerpräsident“ oder heute „Geschäftsführer“) einer Landschaft, einer Verwaltungseinheit auf regionaler Ebene. In Preußen nahmen meistens Großgrundbesitzer und/oder Juristen diese Position ein, deren Wahl anschließend vom König noch bestätigt werden musste.
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