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Landesrecht
Unter Landesrecht wird das Recht eines Bundeslandes in Abgrenzung zum im ganzen Staat geltenden Bundesrecht verstanden. Wenn es um einen bestimmten Regelungsbereich geht, zum Beispiel um das Hochschulrecht, bezeichnet Landesrecht auch die Gesamtheit des einschlägigen Landesrechts aller Länder in Abgrenzung zum Bundesrecht.
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