Enzyklopädie > L > Legisvakanz


Legisvakanz



Legisvakanz bedeutet im österreichischen Rechtssystem, dass eine Norm (Gesetz) erst ab einem von der Norm selbst bestimmten Zeitpunkt in Kraft tritt.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de