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Landfrieden



Ein Landfrieden (oder: Landfriede; lat. constitutio pacis, pax instituta auch pax jurata) war im mittelalterlichen Recht der vertragsmäßige Verzicht der Machtträger bestimmter Landschaften auf die Anwendung von (eigentlich legitimer) Gewalt zur Durchsetzung eigener Rechtsansprüche.



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