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Lehnsmann



Der Lehnsmann war im Mittelalter ein Adliger, der sich einem anderen Adligen, seinem Lehnsherr, gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug ein Stück Land (Lehen) samt der darauf lebenden Bevölkerung, ein Freihaus oder ein Amt erhielt. Unterschieden wurden dabei die Schenkung (diese galt nur auf Lebenszeit) und das vererbbare Erblehen.



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