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Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken



Das Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken in der ab 1. April 2002 gültigen Fassung ist ein Abkommen zwischen 43 Ländern, durch welches Markenzeichen in Genf in einem Markenregister angemeldet werden.



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