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Marktzutritt
Marktzutritt (auch Marktzugang) bezeichnet die Möglichkeit eines Wirtschaftssubjektes an einem Markt als Käufer oder Verkäufer teilzunehmen. Ist es dem Subjekt nicht oder nur schwer möglich, an dem Markt teilzunehmen, so liegen Markteintrittsbarrieren vor.
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