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Mandat (Recht)



Unter einem Mandat (von lateinisch ex manu datum „aus der Hand gegeben“) versteht man im Rechtswesen den Vertretungsauftrag, die ein Mandant seinem Rechtsanwalt erteilt. Mandate sind „imperativ“: Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, ausschließlich die Interessen seines Mandanten zu vertreten, und kann bei Zuwiderhandlung zur Rechenschaft gezogen werden.



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