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Mandat (Diplomatik)
In einem Mandat (von lateinisch mandare= „aus der Hand geben, beauftragen befehlen“) als Form mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Urkunden erteilt der Aussteller Aufträge oder Befehle. Nach der Erledigung des Auftrags war das Mandat automatisch erloschen; das betreffende Schriftstück wurde üblicherweise vernichtet.
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