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Marburger Richtlinie
Im Rahmen des Jugendstrafrechts bezieht man sich neben einigen Fallgruppen aus der Rechtsprechung, die das Fehlen erwachsener Reife indizieren sollen, auf die Marburger Richtlinien, um jugendtümliche Kriterien bzw. das Fehlen erwachsenenspezifischer Kriterien zu erhalten.
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