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Martens’sche Klausel
Die Martens'sche Klausel, englisch Martens Clause, gilt als wichtiger Grundsatz des Humanitären Völkerrechts. Sie wurde 1899 von Friedrich Fromhold Martens formuliert und gibt für Situationen in bewaffneten Konflikten, die nicht ausdrücklich durch geschriebenes internationales Rechts reguliert sind, Brauch, Gewissen und Menschlichkeit als Maßstäbe zur Bewertung von Handlungen und Entscheidungen vor.
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