Enzyklopädie > M > Marktgericht
Marktgericht
Marktgericht, auch Meßgericht oder Meßhandelsgericht, bezeichnete im Mittelalter ein Gericht, welches während einer Messe oder eines Marktes über alle zwischen Kauf- und Handelsleuten vorgefallenen Zwistigkeiten urteilte. Marktgerichte existierten an Orten ohne beständiges Handelsgericht, etwa in Trier, wo ein Pranger, der als Symbol für das Marktgericht stand, noch heute am Hauptmarkt erhalten ist.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)