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Makeltheorie
Die so genannte Makeltheorie befasst sich im Strafrecht mit der Frage, ob bei der Anwendung des § 263 StGB (Betrug) ein Vermögensschaden anzunehmen ist, wenn der Täter seinem Opfer einen Gegenstand, der ihm nicht gehört, verkauft und ihn über seine Eigentümerstellung täuscht, so dass dieser nach den Vorschriften über den gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten (§§ 932 ff. BGB) Eigentum erwirbt.
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