Enzyklopädie > N > Natürlicher Wille


Natürlicher Wille



Juristisch wird zwischen Menschen mit "freiem Willen" und solchen, die "nur" einen "natürlichen Willen" haben unterschieden. Das dient der Rechtssicherheit insbesondere des Geschäftslebens.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de