Enzyklopädie > N > Niedere Gerichtsbarkeit
Niedere Gerichtsbarkeit
Die Niedere Gerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Recht. Die niedere Gerichtsbarkeit befasste sich in der Regel mit geringeren Delikten des Alltags, die mit Geldbußen oder leichteren Leibstrafen sühnbar waren.
Mehr Informationen (Wikipedia)
Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.
Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)