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Nacherfüllung



Nacherfüllung ist eines der Rechte, das nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft sind. Die geltende Regelung der Mängelansprüche beruht auf dem am 1.



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