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Nachlasswert



Als Nachlasswert bezeichnet man im Rechtswesen den kalkulatorischen Wert eines Nachlasses unter Berücksichtigung des gesamten Nachlassvermögens und nach Abzug aller vorhandenen Nachlassverbindlichkeiten. Der Nachlasswert wird als erstes mit Stichtag zum Todestag des Erblassers in einem Nachlassverzeichnis erfasst und wird dann im Verlaufe der Nachlassverwaltung durch Zubuchungen (zum Beispiel bei Zinserträgen) und Abbuchungen (zum Beispiel des Nachlasspflegerhonorars und der Gerichtsgebühren) ständig fortgeschrieben und dann als "aktueller Nachlasswert" bezeichnet.



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