Enzyklopädie > N > Niederlassungsfreiheit


Niederlassungsfreiheit



Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 43-48 EGV (Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) erlaubt es (natürlichen) Personen oder Gesellschaften, sich in einem Mitgliedstaat der EU niederzulassen, solange mit einer dauerhaften und stabilen Eingliederung in die Volkswirtschaft des jeweiligen Staates zu rechnen ist.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de