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Nachhaltigkeitsrücklage



Die Träger der allgemeinen Rentenversicherung müssen per Gesetz eine Nachhaltigkeitsrücklage (bis Ende 2003 als Schwankungsreserve bezeichnet) vorhalten. Die Nachhaltigkeitsrücklage besteht aus überschüssigen Betriebsmitteln und Rücklagen; aus ihr sind Defizite zu decken und Einnahmenschwankungen im Jahresverlauf zu auszugleichen.



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