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Neubestand



In der Lebensversicherung unterteilt man seit der Deregulierung des Versicherungswesens die Gesamtheit der Versicherungsverträge eines Versicherers in den Altbestand und den Neubestand. Während für den Altbestand die Regelungen vor der Regulierung weiter gelten, ist der Neubestand der deregulierte Bestand.



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