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Nachlasspflegschaft
Die Nachlasspflegschaft ( BGB) ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses, insbesondere durch Bestellung eines Nachlasspflegers, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines unbekannten Erben erfolgen kann. Der Nachlasspfleger ist gesetzlicher Vertreter des bzw.
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