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Nationaler Verteidigungsrat der DDR
Der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) wurde im Jahr 1960 als oberstes staatliches Organ zu Fragen der Landesverteidigung und Mobilmachungsplanung aus führenden Vertretern der SED und der bewaffneten Organe der DDR gebildet. Er war nach der Verfassung der DDR von 1968 das uneingeschränkte Führungsorgan des Staates für den Verteidigungsfall mit legislativen und exekutiven Befugnissen.
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