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Neumann-Randbedingung



Eine Neumann-Randbedingung bezeichnet im Zusammenhang mit Differentialgleichungen (genauer: Randwertproblemen) Werte, die auf dem Rand des Definitionsbereichs für die Normalableitung der Lösung vorgegeben werden. Die Neumann-Randbedingung ist nach Carl Gottfried Neumann benannt.



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