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Netting (Finanzen)



Der Begriff Netting als Oberbegriff bedeutet zunächst, daß gegenläufige Forderungen zu einer "Netto-Position" saldiert werden. Der oft als "Übersetzung" anzutreffende Begriff "Aufrechnungsvereinbarung" stimmt insofern nicht, da die Aufrechnung immer nur ein (wenngleich zumindest wirtschaftlich wesentliches) Element des "Netting" darstellt.



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