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Nichtstörer



Der Nichtstörer ist in Abgrenzung zum Störer (Verhaltens- oder Zustandsstörer) ein Begriff aus der Dogmatik des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Polizei- und Ordnungsrechtes (verbreitet auch Gefahrenabwehrrecht genannt). In den entsprechenden Normen wird der Nichtstörer "nicht verantwortliche Person" genannt, der Name "Nichtstörer" ist eine Erfindung der rechtswissenschaftlichen Dogmatik.



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