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Nachtarbeit
Prinzipiell steht es jedem Arbeitgeber frei, seinen volljährigen Arbeitnehmern - unabhängig von Alter und Geschlecht - Nachtarbeit ohne behördliche Genehmigung und ohne zwingende Erfordernis anzuordnen. Diese sehr liberale Regelung steht im krassen Gegensatz zur Sonntagsruhe, die in Deutschland rigide gesetzlich geregelt ist.
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