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Nebenstrafrecht



Zum Nebenstrafrecht werden alle Strafnormen gerechnet, die nicht im Strafgesetzbuch (StGB), sondern in anderen Rechtsnormen (Gesetze, aber auch eine Geldstrafe androhende Rechtsverordnungen) enthalten sind (diese ließen sich dann als Nebengesetze bezeichnen, auch wenn dies eine eher ungewöhnliche Terminologie ist). Während der Begriff Nebenstrafrecht eine bestimmte Rechtsmaterie meint, handelt es sich bei einer Nebenstrafe um die mögliche Folge einer Straftat.



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