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Niedriglohn



Niedriglohn bezeichnet einerseits die Bezahlung eines Beschäftigten unterhalb des Tariflohnniveaus des jeweiligen Landes, andererseits einen Lohn, der auch bei Vollzeitbeschäftigung das Existenzminimum nicht sichert. Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit werden schließlich Kombilohnmodelle vorgeschlagen, bei denen ein Niedriglohn-Arbeitsplatz durch staatliche Zuschüsse vor allem für Langzeit-Arbeitslose attraktiv gemacht werden soll.



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