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Nachgelagerte Besteuerung



Das Prinzip der Nachgelagerten Besteuerung besagt, dass Einkünfte aus Renten in voller Höhe der Einkommensteuer (abzüglich Freibeträge) unterworfen werden. Im Gegenzug werden die Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs durch Sonderausgabenabzug einkommensteuerlich frei gestellt.



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