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Nebengesetz
Nebengesetze sind Gesetze, die ein anderes Gesetz ("Hauptgesetz") ergänzen oder auch modifizieren. Ein solches "Hauptgesetz" regelt häufig eine Rechtsmaterie in grundsätzlicher Hinsicht, während ein Nebengesetz einen Bezug zum Hauptgesetz aufweist, sich jedoch eher mit einer Sondermaterie befasst.
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