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Ordentliches Lehrfach
Ein ordentliches Lehrfach oder auch Pflichtfach bezeichnet in der Regel Unterricht an allgemeinbildenden Schulen, zu dessen Teilnahme alle Schüler im Laufe ihrer Schulzeit verpflichtet sind und deren Leistungsbewertung in Noten (oder Punkten) versetzungsrelevant ist. Dazu zählen Hauptfächer wie Deutsch und Mathematik, aber auch (zumeist) als "Nebenfach" geltende Fächer wie Musik und Turnen.
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