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Organisationshaft



Organisationshaft ist die vorübergehende Freiheitsentziehung eines rechtskräftig verurteilten Straftäters in einer Justizvollzugsanstalt, wenn gegen den Straftäter eine so genannte Maßregel der Besserung und Sicherung verhängt worden ist. Der Verurteilte wird solange in der Organisationshaft festgehalten, bis er zur Therapie in ein psychiatrisches Krankenhaus oder eine Entziehungsanstalt eingewiesen werden kann.



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