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Offshorebauwerk
Als Offshorebauwerk werden feststehende Bauwerke bezeichnet, die in der offenen See vor der Küste errichtet wurden (beispielsweise Bohrinseln und Windenergieanlagen). Im engeren Sinn versteht man darunter Bauwerke, die außerhalb der nationalen Hoheitsgewässer liegen, also mehr als 12 Seemeilen vor der Küstenlinie.
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