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Ordnungsmittel
Der Rechtsbegriff Ordnungsmittel (Artikel 5 ff. EGStGB) bezeichnet richterliche Anordnungen gegen Prozessbeteiligte oder Zuschauer, die der Aufrechterhaltung der Ordnung im Gerichtsverfahren und der Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens dienen.
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