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Ortskundeprüfung
In der Bundesrepublik Deutschland muss zur Erlangung der 'Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung' mit Taxen vor der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Fahrerlaubnisbehörde oder nach Landesrecht bestimmte Stelle) eine Ortskundeprüfung zum Nachweis der Ortskenntnisse abgelegt werden (§ 48 Abs. 4 Nr.
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