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Organisierter Markt



Ein organisierter Markt ist laut Begriffsbestimmung im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) "ein Markt, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und für das Publikum unmittelbar oder mittelbar zugänglich ist."



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