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Offene Vermögensfragen



Als „offene Vermögensfrage“ bezeichnete man zunächst die zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ungelöste Frage, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland betroffen ist.



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