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Organleihe



Von einer Organleihe spricht man insbesondere im Verwaltungsrecht, wenn ein Organ eines Hoheitsträgers für einen anderen Hoheitsträger tätig wird und dabei nach außen als Organ des entleihenden Hoheitsträgers auftritt. Ein Beispiel ist in den meisten Bundesländern der Landrat, der grundsätzlich ein Organ des Landkreises ist, vom Land aber auch als allgemeine untere staatliche Verwaltungsbehörde "ausgeliehen" wird.



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