Enzyklopädie > Ö > Öffentliche Hand


Öffentliche Hand



Die öffentliche Hand bezeichnet die Gesamtheit der Körperschaften des öffentlichen Rechts, also in Deutschland insbesondere Bund, Länder, Gemeinden und andere verselbständigte öffentlichrechtliche Einheiten. Man spricht von der öffentlichen Hand meist, wenn diese Körperschaften selbst, oder über ihre öffentlichen Unternehmen, am Wirtschaftsleben teilnehmen.



Mehr Informationen (Wikipedia)

Die Informationen wurden von Wikipedia übernommen, einer offenen Enzyklopädie in welche Freiwillige ihre Beiträge beisteuern.

Die Texte sind unter den Bedingungen der GNU Free Documentation License zugänglich.

Encyklopedie (cz) Encyklopédia (sk) Encyclopedia (en)


de