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Öffentlicher Gesundheitsdienst
Unter dem Öffentlichen Gesundheitsdienst versteht man einen Teilbereich des (Öffentlichen) Gesundheitswesens, bestehend aus der Gesundheitsfachverwaltung (Gesundheitsämter, Bezirksregierungen, Ministerien) auf Landesebene und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherheit sowie entsprechenden Bundesoberbehörden.
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