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Übernahmerichtlinie
Die Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 betreffend Übernahmeangebote (Übernahmerichtlinie) verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, bis 2006 nationale Gesetze darüber zu verabschieden, welche Abwehrmaßnahmen eine Aktiengesellschaft gegen feindliche Übernahmen treffen kann und welche Maßnahmen ein Übernehmer während des Übernahmeprozesses ergreifen muss.
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