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Ämterpatronage
Ämterpatronage bezeichnet die ungerechtfertigte Bevorzugung von Bewerbern bei der Besetzung von Ämtern und Positionen (vor allem im Öffentlichen Dienst) auf der Grundlage von Parteibuchwirtschaft, Weltanschauungen oder persönlichen Bekanntschaften an Stelle einer Bestenauslese. In der verwaltungsrechtlichen Literatur (Neue Juristische Wochenschrift, Jg.
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