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Öffentlicher Auftraggeber



Der Rechtsbegriff Öffentlicher Auftraggeber bezeichnet im Vergaberecht diejenigen Auftraggeber, die bei der Vergabe eines öffentlichen Auftrags in der EU das Vergaberecht zu beachten haben, also insbesondere die Aufträge öffentlich ausschreiben müssen. In Europa machen die öffentlichen Aufträge im Jahr 2005/2006 etwa 16 Prozent des Bruttoinlandproduktes der EU aus.



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