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Öffentlich-rechtliche Streitigkeit



Eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit liegt vor, wenn sich das Klagebegehren als Folge eines Sachverhalts darstellt, der nach öffentlichem Recht zu beurteilen ist. Das Begehren des Klägers ist also nur dann öffentlich-rechtlicher Art, wenn es aus Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts hergeleitet werden kann.



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