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Übergesetzlicher Notstand
Der übergesetzliche Notstand ist im deutschen Recht ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund für eine Straftat, der im Gegensatz zu den übrigen Notstandsvarianten nicht gesetzlich geregelt ist. Er dient der Rechtsprechung als Ermessensspielraum in seltenen, besonders außergewöhnlichen Fallkonstellationen, etwa bei unlösbaren Pflichtenkollisionen.
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